Bewerbung mit 50 plus: Erfahrung zeigen, ohne alt zu wirken
Mit 50 plus hast du viel zu bieten: Erfahrung, Gelassenheit, Netzwerk. Die Kunst besteht darin, das Wichtigste auszuwählen und zu zeigen, dass du dich weiterentwickelst.
Kurz beantwortet
- Lebenslauf: auswählen statt aufzählen
- Beschreibe die letzten zehn bis fünfzehn Jahre ausführlich und fasse ältere Stationen in einer Zeile zusammen. Zwei, höchstens drei Seiten reichen. Geburtsdatum und Foto sind freiwillig.
- Was sagt das Gesetz zu Altersdiskriminierung?
- Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen des Alters. Ausnahmen müssen sachlich gerechtfertigt sein (§ 10 AGG). Wer wegen seines Alters abgelehnt wird, kann Entschädigung verlangen und muss den Anspruch innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen (§ 15 AGG).
Lebenslauf: auswählen statt aufzählen
Kurz gesagt: Beschreibe die letzten zehn bis fünfzehn Jahre ausführlich und fasse ältere Stationen in einer Zeile zusammen. Zwei, höchstens drei Seiten reichen. Geburtsdatum und Foto sind freiwillig.
- Ältere Stationen bündeln: „1990–2008: verschiedene Positionen im Vertrieb, zuletzt Gebietsleitung“.
- Aktuelle Weiterbildungen und Softwarekenntnisse sichtbar machen – sie widerlegen das Klischee „nicht mehr lernbereit“.
- Moderne, schlichte Vorlage, aktuelle E-Mail-Adresse, LinkedIn- oder XING-Profil.
Der Lebenslauf-Check im Editor erlaubt bei mehr als 15 Jahren Berufserfahrung drei Seiten.
Anschreiben: Erfahrung als Nutzen
Nicht „30 Jahre Erfahrung“ betonen, sondern was sie dem Unternehmen bringt: „Ich habe drei Umstrukturierungen begleitet und weiß, wie man Teams durch Veränderungen führt.“ Zeig Begeisterung für Neues und erwähne, wenn du flexibel bei Arbeitszeit oder Reisen bist.
Was sagt das Gesetz zu Altersdiskriminierung?
Kurz gesagt: Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen des Alters. Ausnahmen müssen sachlich gerechtfertigt sein (§ 10 AGG). Wer wegen seines Alters abgelehnt wird, kann Entschädigung verlangen und muss den Anspruch innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen (§ 15 AGG).
Anzeichen sind etwa Anzeigen, die ausdrücklich „junge“ Bewerber suchen. Beratung gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich mein Alter im Lebenslauf angeben?
Nein. Das Geburtsdatum ist freiwillig. Aus dem Werdegang lässt sich das Alter oft ablesen, das ist aber kein Grund, Stationen zu verschweigen.
Welche Zeugnisse lege ich mit 50 bei?
Die Arbeitszeugnisse der letzten zwei bis drei Arbeitgeber und den höchsten Abschluss. Sehr alte Schul- und Ausbildungszeugnisse kannst du weglassen.